Abrechnung

Die osteopathische Behandlung ist eine private Leistung.

Die Abrechnung der erbrachten osteopathischen Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für Heilpraktier (GebüH).

Private Krankenkassen, die Beilhilfe und private Zusatzversicherungen übernehmen je nach abgeschlossenem Tarif die Behandlungskosten teilweise oder in voller Höhe. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen, abhängig ihrer individuellen Satzungen anteilig die Kosten der osteopathischen Behandlung.

Daher ist es sinnvoll, die Erstattungsfähigkeit mit der eigenen Krankenkasse abzuklären und sich gegebenenfalls eine Empfehlung zur osteopathischen Behandlung, in der Regel ein Privatrezept, von einem Arzt ausstellen zu lassen.